Schwerarbeitsverordnung
Die Schwerarbeitsverordnung bringt Ungleichbehandlung!
Von REINHARD WALDHÖR, Vorsitzender der Gesundheitsgewerkschaft
EINE FRAGE: WENN MAN 15 X 8 RECHNET, KOMMT DANN EINE ANDERE SUMME HERAUS, ALS WENN MAN 10 X 12 RECHNET? Wenn es nach der Verordnung für Schwerarbeit geht, dann ist das so!
Die Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheits- und Pflegeberufen leisten schwere Arbeit! Das scheint so weit unstrittig. Und es wird auch laufend bestätigt, wenn unsere Politikerinnen und Politiker vor Angehörigen dieser Berufe in der Öffentlichkeit ein Mikrofon in die Hand nehmen. Ich habe dies zuletzt wieder mehrfach bei den Feierlichkeiten zu Ausbildungsabschlüssen gehört – da wird immer noch von Berufung und Aufopferung geredet! Auch Gesundheits- und Pflegeminister Johannes Rauch sowie die Klubobleute der Regierungsparteien Siegrid Maurer und August Wöginger haben in der Pressekonferenz am 12. Mai 2022 bei Verkündung der Pflegereform klar festgehalten, dass die Pflegekräfte schwere Arbeit leisten und entlastet werden müssen!
Wenn es dann allerdings darum geht, diese Worte auch in Taten umzusetzen, schaut die Sache schon wieder anders aus! Viele unserer Kolleginnen und Kollegen bringen die Anträge zur Feststellung der Schwerarbeit für ihren späteren Pensionsantritt ein. Der Prozess zur Feststellung ist aufwendig – ich möchte schon fast sagen schwere Arbeit – es werden Monat für Monat die letzten 20 Jahre Arbeitsleistung bewertet und es müssen sich mindestens 10 Jahre (also 120 Monate) Schwerarbeitsleistung dabei ergeben, um diese Anerkennung zu erreichen. So weit, so verständlich.
Schwerarbeit erreicht man, wenn man zum Beispiel 15-mal pro Monat eine bestimmte Anzahl an Kalorienleistung während der Arbeit nachweisen kann (die Bewertung erfolgt durch Sachverständige – das ist aber ein anderes Thema) oder 6-mal in den Nachtstunden gearbeitet hat. Diese beiden Bewertungen sind nicht junktimierbar. Bedeutet also 14-mal Kalorien und fünf Nachtdienste sind damit zu wenig. Wenn also jemand an 15 Tagen im Monat (bei acht Stunden sind das 120 Stunden) Schwerarbeit erbringt, wird dieser Monat angerechnet – wenn jemand (wie die meisten unserer Kolleginnen und Kollegen) dieselben 120 Stunden im 12-Stunden-Dienst dann zehnmal erbringt, gilt dieser Monat NICHT als Schwerarbeit (selbiges Verfahren auch im Bereich der Feststellung der sechs Nachtdienste)!
Ich halte diese Vorgangsweise für eine Ungleichbehandlung jener, die eigentlich durch ihre schwere verlängerte Dienstform das Gesundheits- und Pflegewesen am Laufen halten, gegenüber jenen, die im selben Setting einen 8-Stunden-Job machen. Und nur um es klar zu sagen: Schwerarbeit leisten für mich unstrittig beide Gruppen! Wir haben daher als GÖD-Gesundheitsgewerkschaft in unserer Bundesleitung beschlossen, diesen Umstand rechtlich feststellen zu lassen – die Vorbereitungen dazu laufen bereits! Die Forderung unsererseits lautet auf: Das Erbringen von Schwerarbeit pro Monat in Stunden (zum Beispiel 120 Stunden) soll genügen, unabhängig davon, wie viele Tage (oder Nächte) man dafür aufwendet!
Klar für uns ist auch, dass der Punkt 5 der Schwerarbeitsverordnung (berufsbedingte Pflege von erkrankten und behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- und Pflegebedarf) einer Neubewertung zu unterziehen ist.
Die Rahmenbedingungen in allen Bereichen der berufsbedingten Gesundheits- und Krankenpflege sind seit Jahren so erschwert, dass eine generelle Anerkennung der Schwerarbeit dringend angezeigt ist!