Es reicht! Unterstütze die Bürgerinitiative „Achtung Gesundheit! Es ist 5 nach 12!“

Es ist 5 nach 12: Wir brauchen gute Arbeit und faire Bezahlung für alle im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich

Das gesamte Personal im Gesundheitsbereich und der Langzeitpflege ist auf Grund von Personalknappheit sowie unzumutbaren Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen seit Jahren überlastet, so dass ein systemkritischer Punkt bereits überschritten wurde. Wir fordern vom Nationalrat umgehend Maßnahmen zu beschließen, um die akute Krise im Gesundheitswesen und der Langzeitpflege endlich zu beenden.

Sei dabei für deine gute Arbeit und faire Bezahlung!

Details und Informationen zur Parlamentarischen Bürgerinitiative auf Bundesebene:

Es ist 5 nach 12: Leere Betten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie überlange Wartezeiten auf Leistungen mobiler Pflege- und Betreuung zeigen die Versorgungskrise aufgrund der akuten Personalnot auf.

Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung kann unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr gewährleistet werden!

Daher fordern wir:

  • Umgehend mehr finanzielle Mittel für das Gesundheitswesen und den Ausbau der Langzeitpflege, um die dringendst notwenigen Reformen, unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder, rasch umsetzen zu können.

  • Umgehende Besetzung vakanter Stellen im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich und eine zusätzliche Aufstockung des Personals.

  • Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen für alle Berufsgruppen, die im Gesundheitswesen und der Langzeitpflege benötigt werden.

  • Umgehende Verbesserung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

  • Etablierung einer österreichweiten evidenzbasierten Personalbedarfsberechnung und verbindliche Kriterien für die Personaleinsatzplanung als Sofortmaßnahme (Stichwort: keine Nachtdienste allein!).

  • Existenzsichernde finanzielle Entschädigung aller Auszubildenden sowie Quereinsteiger:innen in den Gesundheits-, Betreuungs- und Sozialberufen.

  • Anerkennung von berufsbedingter Arbeit an kranken, beeinträchtigten und pflegebedürftigen Menschen als Schwerarbeit sowie Einführung eines Überbrückungsmodells für Menschen die aufgrund permanenter Belastungen – insbesondere durch Nachtarbeit – ein Regelpensionsalter von 65 Jahren schwer erreichen können.

  • Flächendeckende Umsetzung der Nachtschwerarbeitsstunden im Krankenhaus sowie stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Wir sehen folgenden Regelungsbedarf auf Ebene der Bundeskompetenz:

Der Bund hat die Möglichkeit zur Steuerung der Änderungserfordernisse und zur Schaffung bzw. Änderung der erforderlichen rechtlichen sowie finanziellen Grundlagen zur Sicherstellung der Versorgung von Gesundheits- und Langzeitpflegedienstleistungen– wie insbesondere des
Pflegefondsgesetzes, GuKG, KaKuG und bundesgesetzlicher Regelungen von Zweckzuschüssen – sowie die Genehmigung gemeinsamer Regelungen durch die Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG.  

Die Presseaussendung gibt es hier zum Nachlesen: https://bit.ly/3veoX0M