Geplante Änderungen bei der Korridorpension ab 2026

Mit 1. Jänner 2026 treten neue Regelungen für die Korridorpension in Kraft. Konkret wird das Antrittsalter schrittweise von derzeit 62 Jahren auf 63 Jahre angehoben. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504 Monate.

 

Diese Anpassung erfolgt in sechs Quartalsschritten (beim Antrittsalter) sowie in zwölf Schritten bei den Versicherungsmonaten – abhängig vom jeweiligen Geburtsdatum. Für alle, die vor dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, bleibt es beim bisherigen Zugang: Sie können weiterhin mit 62 Jahren und 480 Beitragsmonaten in Korridorpension gehen.

 

Wer bis spätestens 31. März 2025 eine gültige Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen hat, ist ebenfalls nicht betroffen – für diese Fälle bleibt die aktuelle Rechtslage aufrecht.

 

Wichtig: Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich die Korridorpension. Die Regelungen zur Langzeitversichertenpension („Hacklerregelung“) bleiben unverändert. Das gilt sowohl für Männer (62 Jahre und 540 Beitragsmonate) als auch für Frauen, wobei für letztere weiterhin die schrittweise Anhebung des Regelpensionsalters berücksichtigt wird. Auch die Bestimmungen zur Schwerarbeitspension sind von den Änderungen nicht betroffen.